Unsere Leistungen stehen gesetzlich Versicherten aller Krankenkassen, Patienten der Berufsgenossenschaft (BG), Privatpatienten und Beihilfeversicherten zur Verfügung.
Wollen Sie selbst in Ihre Gesundheit investieren oder sich etwas Gutes tun, so können Sie unsere Präventionsanwendungen auf Selbstzahlerbasis in Anspruch nehmen.
Ihre Möglichkeiten
Gesetzlich Versicherte Sind Sie gesetzlich versichert sind, rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse ab. Ähnlich wie bei Medikamenten müssen Sie einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen und eine Zuzahlung leisten. Diese setzt sich aus 10,00 Euro Rezeptgebühr und 10% des Rezeptwertes zusammen. Wir als Physiotherapiepraxis haben auf diesen Betrag keinen Einfluss. Er wird von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Die Zuzahlung ist laut Krankenkassen am ersten Behandlungstag fällig.
Privatpatienten und Beihilfeversicherte Die Höhe des Erstattungsbetrages Ihrer Behandlungskosten ist abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag. Wir informieren Sie gerne über unsere Preise.
Berufsgenossenschaft (BG) Wenn Sie mit einer Heilmittelverordnung Ihres Durchgangsarztes (z.B. nach einem Arbeitsunfall) zu uns kommen, rechnen wir mit der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Sie müssen in diesem Fall keine Zuzahlung leisten.
Selbstzahler Sie können für alle angebotenen Leistungen Termine vereinbaren, die Sie selbst zahlen. Unser Angebot finden Sie in der Kategorie Wellness & Gruppen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.