Liebe Patientinnen und Patienten,
untenstehend finden Sie einen Überblick über grundlegende Themen und häufig gestellte Fragen.
Falls Sie noch weitere Informationen benötigen oder Fragen offen bleiben, sprechen Sie uns an.
Wir helfen gerne weiter.
Warum benötige ich eine Verordnung vom Arzt?
Medizinische Behandlungen können nur nach Vorlage einer Heilmittelverordnung stattfinden.
Die Diagnose des Arztes ist der Ausgangspunkt unserer Behandlungen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Physiotherapeuten im Auftrag der Krankenkassen nur auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung therapieren.
Diese Verordnung muss zum ersten Behandlungstermin im Original vorliegen und den Vorgaben des gesetzlichen Heilmittelkataloges entsprechen.
Was, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Sollten Sie verhindert sein und einen Termin nicht wie vereinbart wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen so früh wie möglich, jedoch spätestens 24 Stunden vorher, abzusagen und einen Ersatztermin zu vereinbaren. Frühzeitig abgesagte Termine können wir dann an andere Patienten weiter vergeben.
Falls Sie zu spät (weniger als 24 Stunden vorher) oder gar nicht absagen, müssen wir Ihnen den Termin in Höhe des Kassensatzes privat in Rechnung stellen.
Nutzen Sie für Ihre Absage bitte auch unseren Anrufbeantworter, der auch am Wochenende und an Feiertagen durchgehend läuft.
Was bringe ich zu meinem Ersttermin mit?
Im Idealfall tragen Sie bequeme Kleidung oder bringen diese mit. Folgendes sollten Sie mitbringen:
Welche Vorgaben müssen wir außer der Therapie noch erfüllen?
Unsere Mitarbeiterinnen an der Rezeption kümmern sich um Terminvergabe und -verschiebung, das Kassieren der Rezeptgebühr und sonstige organisatorische Abwicklungen.
Laut Vertragsvereinbarung der gesetzlichen Krankenkassen gehören diese Leistungen in die therapeutische Behandlungszeit.
Um aber die Therapiezeit bestmöglich für Sie nutzen zu können, bieten wir Ihnen diesen Service gerne außerhalb Ihrer Behandlungszeit an.
Sie quittieren jede therapeutische Leistung/Behandlung am Tag der Leistungsabgabe mit Ihrer Unterschrift auf der Rückseite der Heilmittelverordnung. Wir reichen dann die Verordnung am Ende der Behandlungsserie bei der Krankenkasse zur Erstattung ein.
Nicht stattgefundene Behandlungen werden nicht von Ihnen unterschrieben. Zu spät abgesagte Termine müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen (siehe „Was, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?“)
Bitte kommen Sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen. Verspätungen gehen leider zu Lasten Ihrer Behandlungszeit, da auch die nächsten Patienten pünktlich die vereinbarten Termine wahrnehmen möchten.
Was, wenn ich telefonisch niemanden erreichen kann?
Im laufenden Praxisbetrieb kann es passieren, dass es uns nicht möglich ist, Ihren Anruf direkt entgegen zu nehmen. Bitte nutzen Sie in einem solchen Fall unseren Anrufbeantworter und hinterlassen Sie uns Ihren Namen, Ihre Nummer und eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Gibt es Fristen für den Rezeptbeginn und Rezeptunterbrechungen?
Wir als Physiotherapiepraxis müssen uns an die Vorgaben der Heilmittelrichtlinien halten. Deshalb gelten für Verordnungen folgende Fristen:
Kann ich einfach einen Termin für einen Hausbesuch vereinbaren?
Wenn der Arzt die Notwendigkeit des Hausbesuches auf der Heilmittelverordnung vermerkt hat, führen wir gerne auch Hausbesuche durch.
Jedoch sind die Kapazitäten für Hausbesuche begrenzt.
Eine Behandlung in der Praxis ist in den meisten Fällen terminlich schneller möglich.
Fragen Sie gerne so früh wie möglich nach einem Termin für Hausbesuche.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Für jedes Heilmittel ist eine Mindestbehandlungszeit von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen. Bei den Heilmitteln „Manuelle Therapie“ und „Krankengymnastik“ beispielsweise beträgt diese 15 Minuten.
In dieser Zeit enthalten sind, abgesehen von der Behandlung, das Vereinbaren oder Verschieben von Terminen, das An- und Ausziehen des Patienten, die Dokumentation der Behandlung, die Vor- und Nachbereitung des Raumes inklusive aller notwendigen Hygienemaßnahmen und des behandelnden Therapeuten und ggf. das Schreiben eines Therapieberichtes an den verordnenden Arzt.
Um aber für unsere Patienten den bestmöglichen Therapieerfolg zu erreichen, versuchen wir in der Regel eine längere Behandlungsdauer zu ermöglichen. Bei „Manueller Therapie“ und „Krankengymnastik“ sind das in unserer Praxis 20 Minuten.
Welche Kosten für die Behandlung kommen auf mich zu?
Je nachdem, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind oder mit einer Heilmittelverordnung Ihres Durchgangsarztes (z.B. nach einem Arbeitsunfall) zu uns kommen, entstehen Ihnen unterschiedlich hohe Kosten, da sich die Abrechnungsmodalitäten unterscheiden.
Lesen Sie mehr dazu auf der Seite:
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne an: +49 40 20 97 88 11